Cookiesentry
Kostenloser Cookie-Checker

Cookie-Check: Cookies Ihrer Website prüfen

Der kostenlose Cookie-Scanner zeigt, welche Cookies, Tracking-Skripte und Dienste von Drittanbietern Ihre Website vor der Einwilligung lädt. Ohne Anmeldung.

RISIKO oder NICHT?

Bußgelder in der EU

Höchstbußgelder nach DSGVO

Bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Verfahren der letzten Jahre: Google (150 Mio. €), Microsoft (60 Mio. €) und Amazon (35 Mio. €) wegen Verstößen bei der Cookie-Einwilligung.

Höchstbußgelder
Bußgelder in den USA

CCPA-Durchsetzung (2025)

Bis zu 7.988 $ pro vorsätzlichem Verstoß. Aktueller Fall: 350.000 $ Strafe, weil die Cookie-Einwilligung 40 Tage lang nicht funktionierte. Bußgelder pro Vorfall summieren sich schnell.

Bußgeld pro Vorfall
Durchsetzung

Behörden prüfen von sich aus

Die niederländische Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens) hat im April 2025 50 Organisationen wegen irreführender Cookie-Hinweise verwarnt (Pressemitteilung der AP vom 15. April 2025).

Proaktive Durchsetzung
Grenzüberschreitend

Risiko in mehreren Rechtsordnungen

Ein einziger Verstoß kann DSGVO (20 Mio. €), CCPA (7.988 $) und 18 Datenschutzgesetze von US-Bundesstaaten berühren. DSGVO-Bußgelder vom 25. Mai 2018 bis 10. Januar 2026: 7,1 Mrd. € (DLA-Piper-Studie zu DSGVO-Bußgeldern, Januar 2026).

Mehrere Rechtsordnungen
Keine Schonfrist

Null Toleranz

Strafe gegen Honda: 632.000 $ wegen Mängeln im Cookie-Management.

Null Toleranz

Was dieser kostenlose Cookie-Scanner erkennt

Die meisten Cookie-Scanner hören beim Cookie auf. Tracking geht heute weiter: Pixel, Anfragen an Drittanbieter, Fingerprinting und lokaler Speicher im Browser gelten nach Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie alle als Zugriff auf das Endgerät des Besuchers. Eine Datenschutzprüfung, die sie übergeht, ist unvollständig. Darüber berichtet CookieSentry:

Eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern

Name, Domain, Pfad, Ablaufdatum, die Attribute Secure, HttpOnly und SameSite. Sortiert nach Kategorie – Statistik, Werbung, Funktion, notwendig – mit derselben Einteilung wie unser öffentliches Cookie-Verzeichnis.

Anfragen an Drittanbieter

Jeder externe Host, den die Seite vor der Einwilligung kontaktiert: CDN, Schriften, Statistik-Endpunkte, Werbeserver, Chat-Widgets, A/B-Testing-Tools. Rechtlich zählt schon die Anfrage, nicht erst das Cookie, das daraus entsteht.

Tracking-Pixel und Tags

Meta Pixel, Google Tag Manager, GA4, LinkedIn Insight, TikTok Pixel, X (Twitter) Pixel, Pinterest Tag, Hotjar, Microsoft Clarity, Mouseflow, FullStory – erkennbar an den Hosts, die sie kontaktieren, nicht nur am Cookie-Namen.

localStorage und sessionStorage

Lokaler Speicher wird nach den EDSA-Leitlinien 2/2023 zu Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie genauso behandelt wie Cookies. Der Scan zeigt die Skripte von Drittanbietern, die ihn beschreiben können, und unsere Chrome-Erweiterung zeigt die Speicherschlüssel in Ihrem eigenen Browser. So erkennen Sie Tools, die den Cookie-Hinweis umgehen.

Was vor der Einwilligung lädt

Der Scanner misst den Zustand ohne Einwilligung: alles, was lädt, bevor der Besucher mit dem Cookie-Hinweis interagiert. Das ist der rechtlich maßgebliche Zustand und der, den Aufsichtsbehörden prüfen.

Test von „Ablehnen“ und „Akzeptieren“ (bezahlte Tarife)

In den bezahlten Tarifen und im kostenlosen Testzeitraum klickt jeder Scan zusätzlich auf „Ablehnen“ und danach auf „Akzeptieren“ und zeigt, was nach dem Ablehnen noch gesetzt ist.

So funktioniert der Cookie-Check

Der Scanner startet einen frischen Headless-Browser, lädt die eingegebene URL ohne Cookies und ohne Sitzung und beobachtet die Seite so, wie ein echter Erstbesucher aus der EU sie erlebt. In drei Schritten:

  1. Schritt 1 · Anfrage

    Nur öffentliche URLs

    Sie fügen die URL einer öffentlichen Seite ein. Kein Login, kein API-Schlüssel, keine Anmeldung. Kostenlose Scans sind pro IP-Adresse begrenzt, damit der Scanner für alle verfügbar bleibt.

  2. Schritt 2 · Laden

    Laden in Headless Chromium

    Ein frischer Browser-Kontext lädt die Seite ohne gespeicherte Daten. Netzwerkanfragen und Cookies werden aufgezeichnet. Der kostenlose Scan klickt nicht auf den Cookie-Hinweis – wir wollen den Zustand vor der Einwilligung sehen. In den bezahlten Tarifen und im Testzeitraum klickt jeder Scan zusätzlich auf „Ablehnen“ und „Akzeptieren“ und zeigt, was nach dem Ablehnen noch gesetzt ist.

  3. Schritt 3 · Einordnen

    Anbieter und Kategorie

    Jedes Cookie und jede Anfrage wird mit unserem Cookie-Verzeichnis abgeglichen und mit Anbieter, Kategorie und Einwilligungspflicht versehen. Das Ergebnis ist eine Arbeitsliste, keine rohe HAR-Datei.

Kostenloser Cookie-Scanner oder der Scanner im Einwilligungstool?

Die meisten kostenpflichtigen Einwilligungstools bringen einen eigenen Scanner mit. Der ist nützlich – bis man bedenkt, dass Scanner und Cookie-Hinweis vom selben Anbieter stammen. CookieSentry prüft unabhängig und ist kein Einwilligungstool. Der Unterschied liegt in der Struktur:

FrageScanner im EinwilligungstoolCookieSentry (unabhängig)
Wer betreibt den Scanner?Der Anbieter des Einwilligungstools – derselbe, dessen Cookie-Hinweis die Einwilligung steuert.Ein unabhängiger Dritter ohne eigenes Einwilligungstool.
Interessenkonflikt?Ja – ein sauberer Scan ist ein Verkaufsargument für das Tool.Keiner – wir prüfen, was Ihr Einwilligungstool tatsächlich blockiert.
Sichtbar vor der Einwilligung?Oft nicht – der Scanner läuft erst, nachdem der Cookie-Hinweis bestätigt wurde.Immer vor der Einwilligung. Der rechtlich maßgebliche Zustand nach Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie.
Erkennt er das Einwilligungstool selbst?So eingestellt, dass er den eigenen Loader und Speicher ignoriert.Führt das Einwilligungstool wie jedes andere Drittanbieter-Tag auf.
Wert als Prüfnachweis?Selbstauskunft – Scan und Cookie-Hinweis stammen vom selben Anbieter.Externer Nachweis – von jemandem, der kein Einwilligungstool verkauft.
Ersetzt es das Einwilligungstool?Er ist Teil des Einwilligungstools.Nein – wir prüfen jedes Einwilligungstool, das Sie einsetzen. Einen Cookie-Hinweis verkaufen wir nicht.

Die Scanner der Einwilligungstools sind nicht unehrlich – die meisten sind technisch gut. Aber ein Anbieter kann sich nicht glaubwürdig selbst prüfen, und eine Aufsichtsbehörde, die Ihre Nachweise ansieht, kennt den Unterschied.

Cookie-Scan als DSGVO-Check: was er zeigt und was nicht

Ein Cookie-Scan ist keine vollständige DSGVO-Prüfung. Er ist aber ein scharfes Bild der Pflicht, die am sichtbarsten verletzt wird: der Einwilligung vor nicht notwendigem Speichern und Tracking. Auf jeder Website in der EU gelten zwei Regelwerke gleichzeitig, und sie ergänzen sich, statt sich zu überschneiden:

  • Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie – verbietet, Informationen auf dem Endgerät des Besuchers zu speichern oder auszulesen, solange er nicht eingewilligt hat. Ausgenommen ist nur, was für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. Das gilt für jedes Speichern und Tracking, nicht nur für Cookies. Umgesetzt in Deutschland im TDDDG (früher TTDSG), in Polen im Gesetz über elektronische Kommunikation, in Litauen im ERTĮ und in vergleichbaren Gesetzen in der übrigen EU.
  • Art. 6 sowie Art. 13 und 14 DSGVO – sobald Daten erhoben werden, braucht es eine Rechtsgrundlage nach Art. 6, und der Besucher muss nach den Transparenzpflichten der Art. 13 und 14 informiert werden. Diese Pflicht erfüllen Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie.

Meldet der Scanner ein nicht notwendiges Cookie oder Pixel vor der Einwilligung, ist das der Verstoß auf der ePrivacy-Seite. Zeigt er ein Tool, das die veröffentlichte Cookie-Richtlinie nicht nennt, ist das der Verstoß auf der Transparenz-Seite. Die meisten veröffentlichten Verfahren gegen Onlineshops von KMU in der EU drehen sich um eines dieser beiden Muster – und beide sind in einem einzigen Scan sichtbar.

Die Behebung hat zwei Schritte: (1) die Einwilligung so einrichten, dass nicht notwendiges Speichern auf die Zustimmung wartet (Einstellungen im Einwilligungstool, Tag-Steuerung im GTM oder datenschutzfreundliche Voreinstellungen); (2) Cookie-Richtlinie und Datenschutzerklärung aktualisieren, sodass die genannten Tools zum Live-Scan passen. Der Dokumenten-Assistent von CookieSentry erstellt Cookie-Richtlinie und Datenschutzerklärung in wenigen Minuten, und die Cookie-Richtlinie kann auf Ihren Scan-Bericht verlinken.

Was der Scan in Onlineshops in der EU typischerweise findet

Muster, die wir in Onlineshops von KMU in der EU immer wieder sehen – vor der Einwilligung, beim ersten Besuch ohne gespeicherte Daten:

Google Analytics 4 lädt vor der Einwilligung

Oft steht Consent Mode standardmäßig auf „denied“, der Loader ruft den GA-Endpunkt aber trotzdem auf. Schon dieser Aufruf ist der Vorgang nach Art. 5 Abs. 3 – Consent Mode reduziert die Parameter, die Anfrage selbst stoppt er nicht.

Meta Pixel trotz Cookie-Hinweis gesetzt

_fbp wird geschrieben, bevor jemand mit dem Cookie-Hinweis interagiert. Entweder feuert der GTM beim Laden der Seite statt nach der Einwilligung, oder ein fest eingebautes Pixel-Skript umgeht den GTM ganz. Der Scanner zeigt Ihnen, welcher Fall vorliegt.

Der Cookie-Richtlinie fehlt die Hälfte der Tools

Hotjar, Clarity, Intercom und alles, was das Marketing seit dem letzten Relaunch eingebaut hat, fehlen in der veröffentlichten Cookie-Liste. Das ist der häufigste Transparenz-Befund in Entscheidungen von Datenschutzbehörden gegen Onlineshops.

Schriften und CDN von Drittanbietern vor der Einwilligung

Google Fonts von fonts.googleapis.com überträgt die IP-Adresse des Besuchers in die USA – eine Übermittlung personenbezogener Daten, die eine Rechtsgrundlage braucht, auch wenn kein Cookie gesetzt wird. Selbst gehostete Schriften lösen das an einem Nachmittag.

Chat-Widgets schreiben unbemerkt in den Speicher

Intercom, Crisp, Tawk, Tidio – die meisten Chat-Widgets schreiben beim Laden in den localStorage, um wiederkehrende Besucher zu erkennen. Nach den EDSA-Leitlinien 2/2023 gilt für localStorage dasselbe wie für Cookies (Art. 5 Abs. 3).

Stripe und Zahlungs-iframes vorab geladen

Stripe.js wird auf der ganzen Website geladen statt nur im Checkout. Im Checkout ist das unbedingt erforderlich, auf der Startseite nicht. Wird das Zahlungs-SDK erst bei Bedarf geladen, ist das Problem gelöst.

Vom Scan-Ergebnis zu prüffertigen Unterlagen

Der kostenlose Scan liefert die Diagnose. Die Lücke zu schließen ist ein kurzer, wiederholbarer Ablauf in drei Schritten, alle bei CookieSentry – den ersten haben Sie gerade erledigt:

  1. 1 · Scannen

    Kostenloser öffentlicher Scan

    Starten Sie den Scan oben. Das Ergebnis ist Ihre aktuelle Tool-Liste und der Zustand ohne Einwilligung.

  2. 2 · Dokumentieren

    Richtlinien erstellen

    Erstellen Sie mit dem DSGVO-Dokumenten-Assistenten je nach Paket Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Löschkonzept, Verfahren bei Datenschutzverletzungen und AVV, in Deutschland zusätzlich das Impressum – zweisprachig EN + DE / PL / LT und von Ihrer Rechtsberatung bearbeitbar.

    Dokumentpakete ansehen
  3. 3 · Überwachen

    Geplante Scans

    Bezahlte Tarife scannen nach Zeitplan, vergleichen das Ergebnis mit dem letzten sauberen Stand und benachrichtigen Sie, wenn ein neues Drittanbieter-Tag auftaucht. Jeden Bericht können Sie per Link teilen oder als PDF speichern.

    Tarife ansehen

Häufige Fragen

Ist der Cookie-Check wirklich kostenlos?+

Ja. Der Scanner ist kostenlos und braucht keine Anmeldung. Sie geben eine öffentliche URL ein, der Scanner lädt die Seite in einem kontrollierten Browser, und Sie erhalten eine Liste der Cookies, Anfragen an Drittanbieter und Tracking-Pixel, die laden, bevor jemand auf den Cookie-Hinweis klickt. Kostenlose Scans sind pro IP-Adresse begrenzt, damit das Tool verfügbar bleibt. Bezahlte Tarife und der kostenlose Testzeitraum bieten zusätzlich geplantes Monitoring, den Test von „Ablehnen“ und „Akzeptieren“ (was Ihre Website nach einem Klick auf „Ablehnen“ noch setzt) und gespeicherte frühere Scans als Nachweis.

Was erkennt der Scanner genau?+

Cookies, die beim ersten Laden der Seite gesetzt werden (Name, Domain, Ablaufdatum, die Attribute Secure, HttpOnly und SameSite), die Hosts von Drittanbietern, die die Seite kontaktiert, und bekannte Tracking-Pixel und Tags (Meta Pixel, Google Tag Manager, Google Analytics 4, LinkedIn Insight, TikTok Pixel, Hotjar, Microsoft Clarity und weitere). Der Scan zeigt, was ein Besucher aus der EU ohne Einwilligung erlebt – der maßgebliche Ausgangspunkt nach Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie.

Was unterscheidet das vom Scanner meines Einwilligungstools?+

Wenn derselbe Anbieter das Einwilligungstool und den Scanner betreibt, entsteht ein struktureller Interessenkonflikt: Ein sauberer Scan ist ein Verkaufsargument für das Tool. CookieSentry prüft unabhängig und ist kein Einwilligungstool. Wir scannen die Live-Seite von außen, Sie vergleichen das Ergebnis mit den Angaben des Tools, und die Abweichung ist Ihr Prüfnachweis. Die meisten Onlineshops in der EU, die wir vor dem Start gescannt haben, laden mindestens einen Tracker vor der Einwilligung – auch mit einem kostenpflichtigen Einwilligungstool.

Darf ich den Scanner nach DSGVO auf meiner eigenen Website einsetzen?+

Ja, auch auf öffentlichen Websites Dritter. Der Scanner ruft die URL so auf wie ein normaler Browser: Er lädt die öffentliche Seite, beobachtet Cookies und Netzwerkanfragen und verwirft die Seite nach dem Scan. Es werden keine personenbezogenen Daten von Besuchern oder der Website erhoben. Der Scanner meldet sich nirgends an, liest keine geschützten Inhalte aus und geht nicht über einen einzelnen Seitenaufruf hinaus (in bezahlten Tarifen und im Testzeitraum kommen die Klicks auf „Ablehnen“ und „Akzeptieren“ hinzu). Für den Verantwortlichen, der die Prüfung durchführt, stützt sich der Scan auf berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Warum sehe ich andere Cookies, als die Datenschutzerklärung der Website nennt?+

Diese Lücke ist der häufigste Befund in Onlineshops in der EU, und genau sie nennen Aufsichtsbehörden in veröffentlichten Entscheidungen zu Transparenzpflichten. Die Datenschutzerklärung wurde einmal geschrieben, der Marketing-Stack ändert sich jedes Quartal – ein neues Analyse-Tool, ein neues Chat-Widget, ein neues Werbepixel, ein neu aufgesetztes A/B-Testing – und die Erklärung wird selten angepasst. Der Scan ist der einfachste Nachweis, dass sie veraltet ist und welche Tools ergänzt werden müssen.

Sagt mir der Scan, ob meine Website DSGVO-konform ist?+

Er zeigt den häufigsten Verstoß (nicht notwendige Cookies vor der Einwilligung, entgegen Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie) und liefert die Liste, mit der Sie Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie aktualisieren (Art. 13 DSGVO). Datenschutz umfasst mehr, als ein Scan belegen kann – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, AVV, Löschfristen, Verfahren bei Datenschutzverletzungen und die Zuordnung der Rechtsgrundlagen gehören dazu. Doch auf der Cookie- und Tracker-Seite liegen die meisten Verstöße, die Aufsichtsbehörden von außen sehen, und der Scan macht daraus eine Arbeitsliste.

Kann ich eine Website hinter einem Login oder einer Paywall scannen?+

Nein. Jeder Scan, kostenlos oder bezahlt, lädt eine öffentliche Seite. Bereiche nach dem Login, das Kundenkonto und andere geschützte Bereiche bleiben außen vor. Für die meisten Fragen zum Marketing-Stack reichen die öffentliche Startseite und ein paar Kategorieseiten; in Prüfungen zählt der öffentliche Besucher ohne Einwilligung.

Löst der Scan Aufzeichnungen in Hotjar, Clarity oder GA auf meiner Website aus?+

Ja, genau wie bei einem normalen Besucher. Darum geht es: Sie sehen, was Ihre Analyse-Tools über einen Besucher aus der EU ohne Einwilligung aufzeichnen. Wenn der Scan nicht in Ihren Auswertungen auftauchen soll, filtern Sie den Besuch nachträglich heraus, etwa über die Uhrzeit des Scans oder über den User-Agent, der in der Regel „CookieScanner“ enthält.

Wie oft sollte ich einen Cookie-Scan durchführen?+

In zwei Rhythmen. Anlassbezogen: immer, wenn sich Ihr Marketing-Stack ändert – neues Tag, neues Tool, neue Partner-Integration –, mindestens aber einmal pro Quartal. Vorbeugend: geplante Scans (bezahlter Tarif) der meistbesuchten Seiten und des Checkouts, mit einer Benachrichtigung, wenn eine neue Anfrage an einen Drittanbieter auftaucht. Ein Rückfall kostet einen Befund der Aufsichtsbehörde und eine erzwungene Überarbeitung der Datenschutzerklärung; ein geplanter Scan kostet fast nichts.

Bekomme ich einen Bericht, den ich an meine Rechtsberatung oder an Prüfer schicken kann?+

Ja. Jeden Scan, ob kostenlos oder bezahlt, können Sie per Link teilen oder als PDF-Bericht mit Zeitstempel speichern – mit Cookies, Anfragen an Drittanbieter, dem Ergebnis zum Zeitpunkt des Scans, Seiten-URL und Zeitpunkt des Scans. Diesen Bericht können Sie Ihrer Rechtsberatung oder einem Prüfer als Beleg geben, was die Seite zu diesem Zeitpunkt getan hat.

Weiterführende Inhalte

Ein Scan liefert die Diagnose. Das Dokumentenpaket schließt die Lücke.

Erstellen Sie bis zu sieben DSGVO-Dokumente je Paket – Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Löschkonzept, AVV, Verfahren bei Datenschutzverletzungen, in Deutschland zusätzlich das Impressum – in 10 Minuten. Zweisprachig EN + DE / PL / LT. Als Word und PDF, von Ihrer Rechtsberatung bearbeitbar.

Sie zahlen erst, nachdem Sie jedes Dokument in der Vorschau gesehen haben. Kein Abo.

Unter 30 Sekunden

Von der eingefügten URL zur sortierten Tool-Liste.

Ohne Anmeldung, ohne Karte

Kostenlose Scans prüfen öffentliche URLs in einem frischen Browser.

Unabhängige Prüfung

Kein Einwilligungstool. Wir prüfen, was Ihr Einwilligungstool tatsächlich blockiert.

Der Scanner berichtet über Cookies und Netzwerkanfragen, die beim einmaligen Aufruf einer öffentlichen Seite beobachtet wurden. Er ist keine rechtliche Prüfung: Wie DSGVO, ePrivacy-Richtlinie und nationale Umsetzungsgesetze auf eine bestimmte Website anzuwenden sind, hängt von Umständen ab, die nur eine qualifizierte Rechtsberatung beurteilen kann. Vorlagen und Prüfberichte von CookieSentry sind nach aktuellem EU- und nationalem Recht erstellt und sollten bei Verarbeitungen mit hohem Risiko vor der Veröffentlichung von einer qualifizierten Rechtsberatung geprüft werden.